Handwerkskammer Arnsberg
Brückenplatz 1
59821 Arnsberg
Maßgebliche Bestimmungen zur Ausübung der
Sachverständigen-Tätigkeit sind §§ 91 und 106 Gesetz zur Ordnung
des Handwerks (HwO) und die Sachverständigenordnung (SVO) der
Handwerkskammer Arnsberg. Die Texte finden sich unter
www.handwerk-nrw.de ;
Arbeits-
bereich "Recht".
Erstellung von
Gerichts- und Privatgutachten
Fachbereiche:
ELEKTROINSTALLATION /
ELEKTRO-HAUSGERÄTE
Als
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Elektrotechnik der Handwerkskammer zu
Arnsberg übe ich seit 1996 meine Sachverständigentätigkeit aus.
Auftraggeber
sind insbesondere bei Streitfällen und Beweissicherungsverfahren
neben privaten Auftraggebern, Amtsgerichten, Landgerichten immer
mehr private Bauherren und Bauträger, die im Zuge der
Bauausführung eine baubegleitende Kontrolle über die Ausführung
der Elektroinstallation wünschen.
Festzustellen
ist, dass zur Zeit für Bauherren und Investoren von Projekten mit
einem größeren Auftragsvolumen für das Gewerk Elektrotechnik /
elektrischen Gebäudetechnik wie z. B. Brandmeldeanlage, MSR,
Einbruchmeldeanlage, BOS, Videoüberwachung usw. die sogenannte
Bauherrenabnahme immer mehr Vertragsbestandteil wird.
Grundlage ist hier in der Regel die Baubeschreibung des Bauherren.
- Elektroinstallationen
Meine
Leistungen im Überblick:
-
Prüfung
von Ausführungsleistung
-
Rechnungsprüfung und Angebotsprüfung
-
Gutachten
zu elektrischen Anlagen
- Abnahmen, Bauherrenabnahmen
- Gewährleistungskontrollen
-
Hausgeräte
-
Geräteüberprüfung – (elektrisch)
- Überprüfung von Reparaturen und deren Leistungen
Weitere
Leistungen und detailliertere Informationen auf
Anfrage.
Friedrich Hillebrand,
Diemelseestraße 10,
59929 Brilon,
Tel.:
02963-660647
Fax:
02963-363482
Handy-Nr. 015221981328
E-Mail: GUTACHTER HILLEBRAND
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